VERSAND VON LITHIUM BATTERIEN

Lithium Batterien sind grundsätzlich Gefahrgut

Lithium-Batterien sind so konstruiert sind, dass sie eine große Menge Energie bereitstellen und die in diesen Batterien enthaltene elektrische Energie kann beträchtlich sein. In vielen elektronischen Geräten kommen Lithium-Ionen und Lithium-Polymer Akkus zum Einsatz. Es gibt bekannte Beispiele, wo sich Akkus von Mobiltelefonen entzünden oder sogar eine kleine Explosion auslösen. Das heißt, dass sie bei einem Kurzschluss eine große Menge Wärme freisetzen und Bestandteile dieser Batterien in Flammen aufgehen können, wenn sie beschädigt oder unsachgemäß gehandhabt werden. Aus diesen Gründen gibt es Vorschriften, die den Versand von Batterien dieses Typs regeln und lithiumhaltige Batterien und Zellen sind grundsätzlich als Gefahrgut eingestuft. Der Versender ist für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich.

freigestellter Transport von Lithium Batterien

Es gibt zahlreiche Regelungen und Vorschriften, nach denen die Möglichkeit besteht, bestimmte Lithiumbatterien freigestellt zu befördern. D.h. sie können ohne die sonst geltenden gefahrgutrechtlichen Transportvorschriften befördert werden, wenn bestimmte Bedingen erfüllt sind. Diese Bedingungen hängen von der Art der Lithium Batterie ab und auch von der Art des Transports. Da sich diese Bedingungen teilweise kompliziert anhören oder in die Irre führen, muss jeder Fall einzeln geprüft werden. 

Insbesondere gilt auch bei einer Freistellung, dass es sich immer noch um Gefahrgut handelt und der Versender trotz allem für eine gewissenhafte Prüfung des Sachverhaltes, eine ordentliche Verpackung und die richtige Kennzeichnung verantwortlich ist.

Für weitere Fragen stehen wir natürlich gerne zu Ihrer Verfügung und freuen uns auf Ihren Anruf.

Ihr Team von Interkurier